Offshore-Windparks in Europa

Vertragswerke für Windpark-Projekte

Die Erschließung und der Ausbau mariner Standorte zur Stromerzeugung im Sinne des Erneuerbare Energien Gesetzes bedingt den Neu- und Umbau der gesamten Leitungsinfrastruktur in Deutschland bis 2030. Mit diesem gewaltigen Vorhaben stehen Netz- und Windparkbetreiber, Genehmigungsbehörden und ausführende Firmen gleichermaßen vor beachtlichen Herausforderungen.

Die intakte Kommunikation zwischen den verfahrensbeteiligten Behörden und dem Designprozess sowie zwischen den Aufsichtsbehörden und den ausführenden Unternehmen schafft ein stabiles Gerüst für eine reibungslose Abwicklung von Genehmigungsverfahren und Bauausführung.

Basis für Bewältigung der zeitlichen und wirtschaftlichen Risiken während der Bauausführung ist ein rechtlich und technisch einwandfreies Vertragswerk.

Abwicklung von Genehmigungsverfahren

  • Erstellung der Unterlagen zur technischen Vorhabenserläuterung
  • Unterstützung in der Öffentlichkeitsbeteiligung und Einwendemanagement
  • Beratung der technischen Planung im Einklang mit den naturschutzfachlichen Belangen
  • Analyse der Genehmigungsauflagen und Baubeschränkungen
  • Aufstellung des License-Managementplans
  • Beratung bei der Ausführungsplanung
  • Unterstützung bei der Überwachung der ausführenden Unternehmen
  • Unterstützung beim Netzanschluss eines Offshore Windparks

Contract- und Claim Management

...für Netz- und Windparkbetreiber

D.h. Implementierung von notwendigen Prozessen zur Vertragsgestaltung, -analyse, -monitoring sowie Dokumentation zur möglichst umfangreichen Durchsetzbarkeit eigener Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite.

Energierechtsberatung

Beratung zu Gesetzen und Verordnungen

In der Energierechtsberatung spielen heute Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes eine bedeutende Rolle. Der Beratungsschwerpunkt umfasst in diesem Zusammenhang insbesondere sämtliche mit den liberalisierten Energiemärkten in Zusammenhang stehende Fragen zu den Märkten und dem Wettbewerb.

EEG 2017 – Juristische Beratung

Das EEG hat sich nicht zuletzt durch die Novellierung im Sommer 2016 (EEG 2017) in vielen Zügen grundlegend verändert. Unbestritten ist, dass sich das EEG über die Jahre zu einem äußerst komplexen und zentralen Ordnungsrahmen entwickelt hat. Tiefgreifende Kenntnisse des Gesetzes und dessen Auslegung sind zwingend erforderlich, will man das EEG korrekt und zugleich für das eigene Unternehmen oder die eigenen Interessen praktikabel umsetzen.

Vita

bis heute

Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Krüger, Münster;
Dozent, ConEnergy Akademie Essen

09/2010–09/2012

Senior Berater, EnergieMarkt Beratungsgesellschaft
www.e-markt-b.de

03/2000–07/2010

Prokurist, Energiehandelsgesellschaft West mbH
www.ehw-energie.de

2001

Rechtsanwalt, am Amts- und Landgericht Münster zugelassen;
Rechtswissenschaften, Ass. jur., Universität Münster, Universität Nijmegen (NL)

Kontakt

Dorothea-Petersmann-Weg 12
48147 Münster

Tel. +49 (0)251 / 280 68 68
E-Mail: kanzlei@ra-krueger.net